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Betriebliche Altersvorsorge

BAV

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist in allen Firmen ein Thema. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen kleinen Handwerksbetrieb oder ein großes Industrieunternehmen handelt. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat die Stellung der Arbeitnehmer hier darüber hinaus noch zusätzlich gestärkt. Es gilt also, eine Menge Themen rund um die betriebliche Altersvorsorge (BAV) rechtzeitig in Angriff zu nehmen. So können Firmenchefs rechtlichen Haftungsfallen frühzeitig entgehen. Außerdem trägt die betriebliche Altersvorsorge (BAV) wesentlich zur Mitarbeiterbindung bei. Zufriedene Mitarbeiter, die sich auf einen auskömmlichen Ruhestand freuen können, zeigen höhere Loyalität gegenüber ihren Firmen. Nutzen Sie also diese Chance, die Ihnen der Gesetzgeber bietet. Gerne beraten wir Sie und Ihre Mitarbeiter umfassend zu den Themen und klären Sie über die unterschiedlichen Durchführungswege und deren sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen auf.

Unsere Leistungen in der betrieblichen Altersvorsorge (BAV):

  • Direktversicherungen für Sie Ihre Mitarbeiter
  • Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktzusage
  • Rückdeckungsversicherungen und Geschäftsführerversorgung
  • Umfassende Informationen in Firmenvorträgen
  • Individuelle Beratung in Einzelgesprächen